Kopfläuse

 

.... kommen heutzutage in Kindergärten und Schulen sehr häufig vor!

 

Nicht immer, wenn Ihr Kind Kontakt mit anderen Kindern hatte, die von Kopfläusen befallen sind, muss es gleich zu einem Befall gekommen sein.

Also: Ruhe bewahren!

Läuse sind nicht gefährlich und man kann sie gut behandeln, also kein Grund zur Panik und zur überhasteten Behandlung ganzer Familien.

 


Wer hat Läuse?

 

Manchmal, aber nicht immer sieht man sie auf der Kopfhaut krabbeln. Sie sind weißlich oder graubraun und bis zu 3 mm groß. Sie verursachen meist einen unangenehmen Juckreiz. Ihre Eier, die sogenannten Nissen, kleben sie an die Haare, bevorzugt hinter den Ohren und im Nacken (dort besonders genau suchen). Die Nissen sind klein (ca. 0,8 mm), weißlich oder braun und haften im Gegensatz zu Kopfschuppen fest an den Haaren.

Eine gute Methode festzustellen ob überhaupt ein Lausbefall vorliegt ist das wiederholte Kämmen der Haare mit einem Lauskamm.

Wenn Sie sich über einen möglichen Lausbefall nicht sicher sind, lassen sie Ihr Kind lieber bei uns anschauen.

 

Wie werden Kopfläuse übertragen?

 

Fast immer von Kopf zu Kopf. Nie von Tieren und fast nie über Gegenstände. Läuse überleben auf Gegenständen wie Bett, Möbel, Stofftiere, Kleidung etc: nur kurze Zeit.

 

Wie bekämpfe ich die Läuse?

 

Behandlungsplan:

 

Tag 1 entspricht dem Tag der Erstbehandlung des Kopflausbefalls mit einem zur Entfernung von Kopfläusen geeigneten Arzneimittel oder Medizinprodukt (s.o.) - möglichst rasch nach der Entdeckung des Kopflausbefalls!

> Haken Sie nach jedem Behandlungsschritt jeweils den entsprechenden Tag in der Tabelle ab. Wenn alle Tage bis Tag 13 abgehakt sind, ist die Behandlung abgeschlossen.

> Kontrollieren Sie sicherheitshalber trotzdem an Tag 17 noch einmal gründlich den Kopf.

 

Behandlung mit einem geeigneten Arzneimittel/Medizinprodukt

1x Tag 1           1x Tag 8-10

 

Nasses Auskämmen mit Haarpflegespülung und Lauskamm

Tag 1    Tag 5   Tag 8-10    Tag 13    Tag 17

 

Bei Anwendung eines wirksamen Mittels ist nach den verbindlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) bereits unmittelbar anschließend die Wiederzulassung zu Kindergarten, Hort oder Schule gestattet. Bestätigung siehe unten.

Wichtig: Informieren Sie Schule oder Kindergarten sowie alle Eltern von Kindern, die in den letzten 2-3 Wochen (Haar-) Kontakt mit Ihrem Kind hatten. Wenn nicht alle in empfohlener Weise gegen die Läuse vorgehen, treten sie weiter auf!

Getragene Wäsche einschließlich der Bettbezüge wechseln und waschen. Kämme, Bürsten, Haarspangen mit heißer Seifenlösung abwaschen. Zusätzliche Säuberungs- oder Hygienemaßnahmen sind nicht sinnvoll oder empfohlen.

Die Haare der Familienmitglieder täglich gründlich durchsuchen, keine „vorbeugende“ Behandlung mit einem der genannten Arzneimittel.

 

 

Nach: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ( BZgA ), Köln − www.kindergesundheit-info.de 11/12


Wiederzulassung zu Schulen und Kindergärten

 

 

Entweder ärztliche Bestätigung ( bitte Termin vereinbaren ) oder ( wenn akzeptiert ) Selbstauskunft mit etwa folgendem Text:

 

Ich versichere, die erste Lausbehandlung ( Tag 1 ) gemäß Packungsbeilage gewissenhaft durchgeführt zu haben. Ich versichere, auch die Folgebehandlung wie empfohlen durchzuführen.

 

 

Datum , Unterschrift Eltern

 

Vorbeugung

 

Eine rein vorbeugende Behandlung mit einem Lausmittel ist nicht sinnvoll, da dies keinen anhaltenden Effekt hat.

Am wichtigsten ist sicher, den engen Kontakt zu befallenen Personen soweit möglich zu meiden.

Auch häufige (normale) Haarwäsche halte ich für sinnvoll.

Eine ganz sichere Vorbeugung gibt es nicht. Deshalb kommen die Läuse ja auch "in den besten Familien" vor.

 

 

 

letzte Bearbeitung 1 2016